Stand der Information: 22.03.22, 09:20 Uhr
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Maskenpflicht an den Schulen in NRW gilt bis zum 02.04.2022, danach entfällt sie. Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen in Hamm empfehlen wir jedoch allen Teilnehmenden am Schulbetrieb dringend, die Maske bis zu den Osterferien weiter zu tragen. Das gilt ausdrücklich auch für den Elternsprechtag am 05.04.2022.
Die anlasslose Testung an drei Tagen der Woche (Mo, Mi, Fr) für Nichtimmunisierte wird in gewohnter Weise bis zu den Ferien weitergeführt. Eine freiwillige Testung ist ebenfalls weiterhin möglich. Nach den Ferien entfällt diese Testung, sofen die Infektionslage dies zulässt.
Sollte Ihr Kind positiv getestet werden, finden Sie hier nähere Informationen über die weiteren Abläufe:
https://www.hamm.de/corona/positiver-corona-test-das-ist-zu-tun
Im Anschluss die schon bekannten Detailregelungen:
Corona-Schnelltests am Beisenkamp-Gymnasium
Die vor den Ferien begonnene Praxis der PoC-Selbsttests wird fortgesetzt.
Wir bitten Sie und euch, sich mit dem Ablauf des Tests im Vorfeld vertraut zu machen. Die Handhabung der neu gelieferten Tests weicht geringfügig von der ersten Teststaffel ab:
Erklärvideo zur Durchführung des Selbsttests
Selbstverständlich werden alle Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Selbsttests vor Ort angeleitet und betreut. Im Falle eines positiven Ergebnisses muss dieses durch einen genaueren PCR-Test bestätigt werden. Sie müssten ihr nicht volljähriges Kind dann von der Schule abholen. Dazu ist es erforderlich, dass ihr Kind weiß, unter welcher Nummer Sie zum Zeitpunkt des Tests zu erreichen sind. Ein positiver PoC-Test alleine gibt noch keine zuverlässige Auskunft, ob wirklich eine COVID19-Infektion vorliegt.
Die allgemeinen Informationen können Sie der Seite des Ministeriums entnehmen:
Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen
Allgemeine Organisation des Präsenzunterrichts für alle Stufen
Es gilt aktuell eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für Besucher im gesamten Schulgebäude.
1. Unterrichtsalltag
Die Landesregierung hat für die Schulen eine allgemeine Maskenpflicht mit Ausnahmen im beim Sitzen am Platz imUnterricht (s.o.) verfügt. Bitte halten Sie medizinische Masken im nötigen Umfang für Ihre Kinder bereit und beachten Sie auch hier die gängigen Hygieneempfehlungen (Tragedauer, Desinfektion, etc.). Eine Teilnahme am Unterricht ohne Maske ist nicht möglich! Die Schule stellt keine weiteren Masken für die Grundversorgung zur Verfügung.
Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler auf den ihnen zugewiesenen Flächen auf.
Während des laufenden Unterrichts ist alle 20 min. der Raum gründlich zu lüften!
2. Verpflegung und Betreuung in der Schule
Die Schulcafeteria ist mit einem eingeschränkten Angebot geöffnet.