Sie ist ein freiwilliges Angebot und wird nach §203 StGB vertraulich behandelt. Die Arbeit ist sowohl präventiv als auch interventiv. Auch in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften wird das Ziel verfolgt, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
- zur Bewältigung von Schwierigkeiten mit Freunden, in der Familie und mit sich selbst
- die Möglichkeit zur regelmäßigen Terminvereinbarung sowie das offene Gesprächsangebot für den Notfall
- bei Konflikten mit Mitschülern, Lehrkräften, mit Eltern oder mit außerschulischen Kontaktpersonen
- zur Stärkung sozialer und persönlicher Kompetenzen (ggf. Probleme im Lernprozess)
- bei allgemeinen Erziehungsfragen
- bei der Bearbeitung persönlicher, familiärer und schulischer Konflikte
- bei der Vermittlung zu außerschulischen Beratungsstellen
- bei pädagogischen Fragestellungen
- im Umgang mit herausforderndem Schülerverhalten
- zur Verbesserung des Klassenklimas
- Kindeswohlgefährdung
- Schulabsentismus
- Angebote zu Gewaltprävention
- Mobbingprävention
- Konfliktintervention
- gemeinsame Planung und Durchführung von sozialpädagogischen, situations- und themenbezogenen Projekten mit Lehrern und anderen Kooperationspartnern
